Rheinische Fruchtfolge...


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Abgeschickt von vnvnative am 03 Dezember, 2008 um 00:14:47:

Antwort auf: Wie mache ich ein Feld zu einem Baugrundstück? von Sarah am 02 Dezember, 2008 um 20:46:38:

Wald => Wiese => Stein.
;-)
Das ist die Alchimisten-Frage, auf die so viele gern eine gute Antwort hätten
Spaß beiseite:

Entweder ist das Grundstück nach geltendem Recht bebaubar (§§ 30 + 34 des Baugesetzbuches) oder das ist noch nicht der Fall, z.B. weil es - so wie das bei Ihnen klingt - im Außenbereich liegt (§ 35 BauGB), wo man grundsätzlich erstmal nichts bauen darf - mit wenigen, für Otto Normalverbraucher unbrauchbaren Ausnahmen, die Sie im Gesetzestext nachlsen können.
Ansonsten müßte die Stadt einen entsprechenden Bebauungsplan als Satzung aufstellen - aber ob sie das im Rahmen der ihr zustehenden Planungshoheit wirklich will, ist eine ganz andere Frage. Verpflichtet ist sie dazu in aller Regel nicht.
Nachfragen bei der Bauaufsichtsbehörde kostet aber nichts - also einfach mal hingehen. Große Hoffnungen würde ich mir aber nicht machen.




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