Re: Baumbestand an Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Dezember, 2008 um 17:40:35

Antwort auf: Re: Baumbestand an Grundstücksgrenze von vnvnative am 03 Dezember, 2008 um 15:50:17:

: In NRW haben viele Städte sog. Baumschutzsatzungen, die das Fällen größerer Bäume verbieten ("Satzung zum Schutze des Baumbestandes"). Keine Ahnung, ob Nds. das auch hat.
: Habe doch richtig verstanden: Sie mögen den Baum auf Nachbar's Grundstück - oder will Ihr Nachbar Ihrem Baum an den Kragen?

: : Außer im Nachbarschaftsgesezt f. Nds, gibt es weitere Informationen über z. B. alten Baumbestand auf der Grundstücksgrenze? Welche Möglichkeiten hat man, um das Abholzen von Bäumen im Grenzbereich durch den neuen Nachbarn zu verhindern? Gibt es evtl. Anträge die man stellen kann oder eine offizielle Stelle mit der man sich in Verbindung setzen kann?


... so pauschal verboten werden Baumfällungen mit Baumschutzsatzungen jetzt nicht. Es gibt "nur" Auflagen, Ersatzpflanzungen und Geldzahlungen zur Entschädigung, was schon mal dazu führt, dass sich der Baumfällende zweimal überlegt, ob er zur Säge oder Axt greift.



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