Re: Stellplatzgröße


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Abgeschickt von Heidi am 03 Dezember, 2008 um 22:51:53:

Antwort auf: Re: Stellplatzgröße von vnvnative am 01 Dezember, 2008 um 13:52:36:

: Wie soll ich das verstehen? Wollen Sie das Grundstück Ihres Nachbarn in Anspruch nehmen, weil Sie eine zu kleine Zufahrt gekauft oder gebaut haben? Sozusagen noch ein paar Quadratmeter dazuerobern?

Der Stellplatz wurde NACH der Zufahrt angelegt!

: Grundsätzlich muß jeder Bauherr/Eigentümer seine Zufahrt bis an die öffentliche Verkehrsfläche so führen, dass sie verkehrssicher benutzbar ist. Falls das bei Ihnen wirklich nicht der Fall ist und Sie auf eigenem Grundstück nicht nachbessern können, müßten Sie wohl die Nutzung aufgeben.

Wie schon oben erwähnt wurde das auch so gemacht, aber SPÄTER der Stellplatz angelegt.
Im Übrigen dachte ich, auf eine höfliche Frage bekommt man auch eine höfliche Antwort!!!!

: Feuerwehr und Krankenwagen laufen übrigens notfalls die letzten 50 Meter (NRW: § 5 Abs. 4 BauO), das sollte man also von Taxifahrern, Paketboten etc. auch verlangen können.

Schade nur, wenn das der Patient nicht mehr kann, der den Notarzt rufen musste!!

: Auch wenn die ja mitunter meinen, dass die gelbe Lackierung viel wichtiger als das Blaulicht ist.

Sie haben wohl was gegen die Post.....





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