Re: Abnahme der bisher geleisteten Arbeiten = Schlüsselübergabe ?


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Abgeschickt von Gast am 04 Dezember, 2008 um 15:59:30:

Antwort auf: Abnahme der bisher geleisteten Arbeiten = Schlüsselübergabe ? von Holger am 02 Dezember, 2008 um 15:18:35:

Nicht die Schlüsselübergabe, sondern die Abnahme hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. Mit der Abnahme nehmen Sie das Werk als im wesentlichen vertragsgerecht erstellt entgegen. Daher gehört die Schlüsselübergabe im Prinzip zwingend zur Abnahme.

Bereits durch die Abnhame dreht sich auch die Beweislast für Mängel um. Außerdem wird die Vergütung fällig. Dadurch kann die Durchsetzung von Mängelansprüchen erschwert werden.




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