Gutachterkosten


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Abgeschickt von Family am 05 Dezember, 2008 um 09:49:11

Ich habe eine etwas komplizierte Frage zum Thema Baurecht. (habe leider keine passendere Rubrik gefunden)

Gegen Herrn Mustermann wird seit fast 3 Jahren ein Prozess wegen Baumängeln geführt.
Die KLäger wollen dabei fast 90.000 Euro von Mustermann haben, da sie von 2 verschiedenen Gutachten, die jeweils höchsten Beträge rausgepickt und zusammengefasst haben.
Es handelt sich um 2 Eigentumswohnungen.
Es wurden insgesamt bereits 2 Gutachten und ein Schallschutzgutachten eingeholt.
Das Schallschutzgutachten haben die KLäger verloren, da die meisten Werte in Ordnung waren und andere Messungen nicht gemacht wurden, weil die KLäger es nicht bezahlen wollten (laut Gericht aber mußten)
Die beiden Mängelgutachten weisen so große Unterschiede auf, das sie vom Gericht nicht anerkannt wurden und laut Gericht ein drittes, abschließendes Urteil verlangt wurde, das sich an die Baubeschreibung halten soll und auch die Kläger laut Richter als Vorschuß zahlen sollten. Zunächst willigten die Kläger ein und versprachen sogar dem Richter keine Probleme mehr bei der Zahlung zu machen. (die gab es ja schon beim Schallschutzgutachten) Nun haben sie es bis heute doch nicht bezahlt und sogar die Zahlung abgelehnt.
Jetzt kam ein Schreiben vom Gericht, wo der Richter fragt, wie die Parteien gedenken, dass es weitergehen solle, ohne das abschließende Gutachten. Das Gericht erwartet eine Stellungnahme binnen 2 Wochen.
Nun meine Frage: Gibt es irgendwo Urteile, wonach in ähnlichen Fällen entschieden wurde ??? Hat jemand einen Tipp, was Mustermann in der Stellungnahme schreiben könnte ?
Vielen Dank!



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