Re: Gutachterkosten


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 07 Dezember, 2008 um 15:01:26

Antwort auf: Gutachterkosten von Family am 05 Dezember, 2008 um 09:49:11:

: Ich habe eine etwas komplizierte Frage zum Thema Baurecht. (habe leider keine passendere Rubrik gefunden)

: Gegen Herrn Mustermann wird seit fast 3 Jahren ein Prozess wegen Baumängeln geführt.
: Die KLäger wollen dabei fast 90.000 Euro von Mustermann haben, da sie von 2 verschiedenen Gutachten, die jeweils höchsten Beträge rausgepickt und zusammengefasst haben.
: Es handelt sich um 2 Eigentumswohnungen.
: Es wurden insgesamt bereits 2 Gutachten und ein Schallschutzgutachten eingeholt.
: Das Schallschutzgutachten haben die KLäger verloren, da die meisten Werte in Ordnung waren und andere Messungen nicht gemacht wurden, weil die KLäger es nicht bezahlen wollten (laut Gericht aber mußten)
: Die beiden Mängelgutachten weisen so große Unterschiede auf, das sie vom Gericht nicht anerkannt wurden und laut Gericht ein drittes, abschließendes Urteil verlangt wurde, das sich an die Baubeschreibung halten soll und auch die Kläger laut Richter als Vorschuß zahlen sollten. Zunächst willigten die Kläger ein und versprachen sogar dem Richter keine Probleme mehr bei der Zahlung zu machen. (die gab es ja schon beim Schallschutzgutachten) Nun haben sie es bis heute doch nicht bezahlt und sogar die Zahlung abgelehnt.
: Jetzt kam ein Schreiben vom Gericht, wo der Richter fragt, wie die Parteien gedenken, dass es weitergehen solle, ohne das abschließende Gutachten. Das Gericht erwartet eine Stellungnahme binnen 2 Wochen.
: Nun meine Frage: Gibt es irgendwo Urteile, wonach in ähnlichen Fällen entschieden wurde ??? Hat jemand einen Tipp, was Mustermann in der Stellungnahme schreiben könnte ?
: Vielen Dank!

Werter Forumteilnehmer,

ich verstehe Euer Problem nicht so wirklich.

Die Parteien müssen/sollen die Tätigkeiten des Gerichtes und somit das Gericht selbst leiten.

Ihr, jede Partei für sich selbst, müssen vortragen, was sie wollen.

Wenn dieses Vorhaben denn nun die heranziehung eines Gutachters oder auch Sachverständigen -z. B. zur Feststellung von irgendwelchen Mängeln- durch das Gericht zur Folge hat, dann ist dies nun halt mal so.

Bei Gericht wird ebenfalls festgelegt, wer die Gutachter- bzw. Sachverständigenkosten zu tragen hat.

Diese Kosten, sind Kosten die im voraus zu bezahlen sind. Der Sachverständige wird in aller Regel immer erst dann tätig wenn die Kosten auf seinem Konto eingegangen sind.

Also wo ist da jetzt in Eurem Fall das Problem. Das habe ich noch nicht so ganz verstanden?


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

E.-Mail: ReinartzMarkus@t-online.de

Handy: 0170 2940 223


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden



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