Grenzbebauung mit Garage


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Abgeschickt von Lang am 09 Dezember, 2008 um 21:42:04

Hallo Forum
Bei einer Grenzbebauung mit einer Garage dürfen 9m Länge und 3m Höhe nicht überschritten werden, soviel ist klar, nur müssen diese 9mx3m vor meiner Terasse sein. Wie kann ich meinen zukünftigen Nachbarn es mit Nachdruck oder Fakten erklären die Garage um ca 10m nach hinten zu versetzen oder sie auf dem Bauplatz auf die andere Seite zu stellen. Hier wäre nur eine Zufahrt auf ein anderes Grundstück betroffen und diesem Nachbar wäre es egal.



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