Re: Grenzbebauung mit Garage


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Abgeschickt von Bauassessor am 10 Dezember, 2008 um 09:00:49:

Antwort auf: Grenzbebauung mit Garage von Lang am 09 Dezember, 2008 um 21:42:04:

Hallo,

zwingen können Sie Ihren Nachbarn nicht - er nutzt seine Rechte aus. Im übrigen weiß ich nicht, was ich unangenehmer fände. Den Blick von meiner Terasse auf eine Garage oder auf die Zufahrt, auf der regelmäßig eine Auto ein und aus fährt.

: Hallo Forum
: Bei einer Grenzbebauung mit einer Garage dürfen 9m Länge und 3m Höhe nicht überschritten werden, soviel ist klar, nur müssen diese 9mx3m vor meiner Terasse sein. Wie kann ich meinen zukünftigen Nachbarn es mit Nachdruck oder Fakten erklären die Garage um ca 10m nach hinten zu versetzen oder sie auf dem Bauplatz auf die andere Seite zu stellen. Hier wäre nur eine Zufahrt auf ein anderes Grundstück betroffen und diesem Nachbar wäre es egal.





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