Re: Wohnungs- und Teileigentum ...


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Dezember, 2008 um 21:06:53

Antwort auf: Wohnungs- und Teileigentum ... von Olaf O am 10 Dezember, 2008 um 17:00:50:

: Hallo zusammen!

: Puh, wo fange ich an ...
: Situation: Mein Schwager und ich wollen ein Grundstück kaufen. Dieses muß dazu erst geteilt werden.
: Ein Erwerber für das Reststück ist vorhanden.
: Es wird gemeinsam ein Notartermin wahrgenommen.

: Mein Schwager soll 70 % - ich 30 % der Grundstücksfläche nutzen. Darin jeweils berücksichtigt sind die Anteile einer gemeinsamen Zufahrt.

: Lt. Leistungsbeschreibung des GU bauen wir in NRW ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung.
: Faktisch sieht das Projekt aber eher als zweigeschossige Doppelhausbebauung mit klarer Abgrenzung untereinander aus.
: Wir teilen uns eine gemeinsame Trennwand, die Heizung und die Solaranlage. Zur Kostenermittlung haben Letztere auch eigene Zähler.

: Ursprünglich hatte ich vor, beim Notartermin unsere Anteile - ersichtlich aus einem Lageplan - auf zwei Grundbuchblätter aufteilen zu lassen.
: (Ob eine katastermäßige Aufteilung in Fläche A - mir, Fläche B - Schwager und Fläche C - gemeinsame Zufahrt überhaupt geht, werde ich morgen erst in Erfahung bringen)
: Damit könnte jeder seine eigene Grundschuld auf einem eigenen Grundbuchblatt stehen haben.
: Freistellungsverpflichtungserklärungen der Kreditgeber werden lt. mündlicher Auskunft ausgetauscht.

: Nun sagte mir der Makler, dass die Aufteilung auf zwei Grundbuchblätter im Kaufvertrag nicht akzeptiert würde, da die Verkäuferin bei 3 Erwerbern steuerlich als "gewerblich" gilt.

: Somit wäre ich gezwungen, bei Bezahlung meines Teiles durch Eigenkapital, für die Grundschuld meine Schwagers, der zu 100 % finanziert, zu haften.

: Kann mir hier jemand Erfahrungen schildern, ...
: ... ob meine Ansätze bis hierher korrekt sind?
: ... wie man evtl. alternativ verfahren kann?
: ... was ich zw. meinem Schwager und mir noch alles beachten muss, damit jeder für sich autarg ist?

: Ich bedanke mich im Vorfeld
: Viele Grüße
: Olaf O.

... wie wär's denn mal mit (fach-)anwaltlicher Beratung? Mal abgesehen davon, dass sich das Ganze ja schon nicht mehr nach Standard-Hüttchen anhört, ist die Konstellation ja prädestiniert unvorhergesehene Probleme zu schaffen, die im Vorfeld keinem der Beteiligten nur vorstellbar erscheinen. Alleine die interne Haftung der Bauherrengemeinschaft würde Bücher füllen. Übrigens würde jeder professionelle Projektentwickler ein festes Budget für anwaltliche und gutachterliche Beratung (ca. 5% der Gesamtprojektkosten inkl. Grundstückskosten, Honoraren usw.) einplanen.

Wie kommt der Schwager eigentlich an eine 100%-Finanzierung??? ... komische Bank ...



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