auf einmal ist es Wald


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Abgeschickt von vnvnative am 11 Dezember, 2008 um 12:37:36:

Antwort auf: Privatgrundstück - von Harry am 10 Dezember, 2008 um 21:45:52:

Im Wald steht man schneller, als man denken sollte.
Ohne Kenntnis der konkreten Situation kann man dazu wenig sagen außer auf die Lektüre der Texte des Bbg Landeswaldgesetzes zu verweisen.
Das scheint aber ein schwacher Anwalt zu sein, der sich da ratzlos zeigt - ich würde mir einen guten Öffentlichrechtler suchen.
Ansatz 1:
Es ist gar kein Wald (§ 2)
Ansatz 2:
Der Wald wurde schon vor Jahren wirksam umgewandelt. (§ 8)


: Hallo,
: meine Familie ist seit über 70 Jahren in Besitz eines ca. drei ha großen Grundstückes im Aussenbereich (Brandenburg).Dieses Land ist von Anfang an eingezäunt und mit einem Wohnhaus (Bj.1932)und Bugalows (Bj.1980)bebaut. Größtenteils ist das Land von meinem Großvater mit Kiefern bepflanzt worden. Jetzt fordert das Forstamt den Abriß des Zaunes, da es sich nach Auffassung der Behörde um Wald im Sinne des Waldgesetzes handelt.
: Wohlgemerkt, weder in der Weimarer Republik, noch im Dritten Reich und auch nicht zu Zeiten der DDR- Diktatur gab es hier rechtliche Probleme. Jetzt, 19 Jahre nach der Wende, soll mein privates Grundstück für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
: Das Forstamt bietet uns eine "Nutzungsänderung" an, "damit alles beim Alten" bleibt. Dies bedeutet Ersatzpflanzung und Zahlungsausgleich für die gesamte Fläche.
: Leider habe ich bisher keine Vergleichsfälle gefunden, auch der befragte Anwalt ist ratlos.
: Wie ist in diesem Fall "Bestandsschutz" definiert?
: Wer kann mir einen Tip geben.
: Danke Harry ud Familie

:





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