Re: Wohnungs- und Teileigentum ...


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Dezember, 2008 um 19:40:05

Antwort auf: Re: Wohnungs- und Teileigentum ... von Olaf O. am 11 Dezember, 2008 um 16:10:46:

: Hallo zusammen!

: Ich möchte mich vielmals für Ihre Auskunft bedanken.

: Leider kann ich noch nichts zu dem Entwurf des notariellen Vertages äußern, da mir der Entwurf bisher nicht zugesandt worden ist.
: Morgen werde zudem noch ein fachliches Gespräch mit einer Kollegin führen, die für unsere Stadtverwaltung ständig mit Kaufverträgen zu tun hat.

: Vielen Dank noch einmal, Sie haben mir bereits jetzt geholfen.

: MfG
: Olaf O.


Der Notar prüft in erster Linie die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung, nicht Sinn und Unsinn ... dafür ist der persönliche, selbst beauftragte und bezahlte Rechtsanwalt zuständig. Man sollte also vor dem Vertragsentwurf des Notars bereits wissen, was man regeln möchte und welche mögliche Problemsituationen man voraussahnt und dementsprechend geklärt haben möchte. Meist ist das später auftretende Problem dann genau das, das man nicht berücksichtigt hat.

Vertrag kommt von vertragen ...



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