Re: Vertippt :)


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Dezember, 2008 um 22:28:57

Antwort auf: Vertippt :) von Iluscha am 11 Dezember, 2008 um 20:48:33:

: Hollo,
: habe folgende Frage, darf ich bei dem Eifügungsnachweis (nach §34) ein direkt angrenzendes Gründstück, dass aber bereits im Bebaungsplangebiet liegt zur Berrechnung heranziehen?
: Blöderweise verläuft die Grenze zw. B-Plan Gebiet und §34 Gebiet quer durch eine Strasse, sprich die Beiden Grunstücke liegen an der selben Strasse, der aus dem B-Plan hat aber eine höhere GRZ, GFZ und was für mich viel wichtiger auch eine größere Grundfläche und Baumasse.
: Deshalb würde ich es gern für den Nachweis heranziehen wäre dies möglich? Wenn ja nach welcher Vorschrift/Urteil, oder wie muss ich argumentieren???

Die Abgrenzung der Einfügungsbereiche im §34er ist eine unendliche Geschichte und hängt nicht zuletzt auch von der Ausstrahlung und Dimension des geplanten Objektes ab. Die Gerichte stellen in ihren Formulierungen immer auf "die natürliche Betrachtungsweise" ab. Soll heissen, wenn sich die gegenüberliegende Straßenseite noch prägend auf das beplante Grundstück auswirken würde, käme eine Berücksichtigung und Prägung in Frage. Wenn die Straße eine deutliche Trennung darstellt kann man wohl eher keine prägende Wirkung der anderen Straßenseite unterstellen. Aber letztlich hängt es vom Einzelfall ab ...



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