Re: Bebauungsplan - Normenkontrollverfahren ?


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Abgeschickt von Bauassessor am 13 Dezember, 2008 um 23:01:08:

Antwort auf: Bebauungsplan - Normenkontrollverfahren ? von Bauer am 12 Dezember, 2008 um 00:08:13:

Hallo,

durch einen Bebauungsplan wird erstmal nur das Recht geschaffen, das Land in dem im Plan festgesetzten Maße und Umfang zu nutzen. Sofern also die Fläche bisher nur Außenbereich war und jetzt z.B. Allgemeines Wohngebiet, werden sich Ihre Nutzungsmöglichkeiten massiv erweitert und der Bodenwert deutlich gesteigert haben. Durch den Bebauungsplan werden Sie ja erstmal nicht gezwungen, zu bauen, zu verkaufen oder sonst irgendwie tätig zu werden. Wann und ob Sie bauen, ist Ihnen immer noch freigestellt.

: Hallo, ich besitze Ackerflächen direkt an einer Ortschaft. Die Gemeinde hat mich mal vor 7 Jahren gefragt ob ich mein Land verkaufen würde und es wurde von mir verneint. Wieso stellt die Gemeinde dennoch einen B-Plan für dieses Gebiet auf wenn sie doch weis dass ich nichts verkaufe?! Kann ich dagegen angehen mit einem Normenkontrollverfahren? Ich plane selber später mal in diese Richtung im Aussenbereich zu bauen, das wird damit unmöglich, obwohl ich mein Land nie verkaufen werden.

: Danke schon mal.





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