Re: Vertippt :)


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Abgeschickt von Bauassessor am 13 Dezember, 2008 um 23:05:15:

Antwort auf: Re: Vertippt :) von Dirk Baumeister am 12 Dezember, 2008 um 15:11:07:

In einem Innenbereich wird zur Beurteilung des Einfügens aber immer noch die faktischen Baugrenzen und Geschosse herangezogen - nicht die vorhandene GRZ / GFZ im Umfeld. Ob sich ein Vorhaben einfügt, lässt sich am schnellsten in einem direkten Gespräch mit der Bauaufsicht klären.

: : Hallo und vielen Dank für die Antwort!!!

: : ich würde behaupten im meinem Fall wirkt sich die benachbarte Beabauung schon prägend auf mein Grundstück aus
: : - eine Kerzengrade Strasse
: : - beide Grundstücke liegen in einer Flucht direkt neben einander und werden nur durch einen schmallen Fussgängerweg getrennt (dieser ist noch nicht ein mal öffenlich, so dass man sagen kann die Grundstücke grenzen dierekt aneinader!)

: : Es wäre sehr hilfsreich ein paar solche Gerichtsurteile mal zu lesen, für einen Link/Mail... wäre ich sehr Dankbar!!!!!!!!!

:
: ... na dann mal recherchieren, z. B. unter:

: http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php

: Oder mal den Kommentar zur BauO NRW oder zum BauGB nach passenden Fällen untersuchen oder Seminarunterlagen der Architektenkammer oder einer anderen Fortbildungseinrichtung oder mit der Behörde verhandeln und sich deren Rechtsauffassung überhaupt erstmal erläutern lassen.





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