Baugenehmigung Auflage


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Abgeschickt von Peters am 14 Dezember, 2008 um 12:29:26:

Hallo,
meine (ehemalige) Lebensgefährtin und ich haben 2005 eine DHH (Bj. 1994) gekauft. Dem damaligen Verkäufer gehörten beide DHH und somit fand die Grundstücksteilung erst vor Vertragsunterzeichnung statt.
Da ich in Kürze den Anteil meiner Ex" übernehmen werde habe ich nochmals die Baugenehmigung durchgelesen. Hier findet sich der Hinweis:

"Falls das Grundstück geteilt wird, muß jedes einzelne Wohnhaus unmittelbar an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden."

Bisher laufen die Abwasserkanäle vor den beiden DHH Y-förmig zusammen.

Meine Frage ist nun welche "Auswirkungen" diese Auflage für mich hat. Kann nachträglich der eigene Anschluß verlangt werden ? Hätte der Verkäufer hierauf aufmerksam machen müssen ? Wer muß ggf. die Kosten übernehmen ? Gibt es für solche Fälle eine Ausnahmegenehmigung ?

Vielen Dank im voraus




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