Re: Baumbestand an Grundstücksgrenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Werner Walter am 15 Dezember, 2008 um 10:57:35:

Antwort auf: Re: Baumbestand an Grundstücksgrenze von vnvnative am 03 Dezember, 2008 um 15:50:17:

Unser zukünftiger Nachbar möchte an unsere Bäume.
In Nds gibt es auch eine Baumschutzsatzung, allerdings bleibt die Geltung den einzelnen Gemeinden überlassen und in unserem Fall können wir darauf nicht zurückgreifen.


: In NRW haben viele Städte sog. Baumschutzsatzungen, die das Fällen größerer Bäume verbieten ("Satzung zum Schutze des Baumbestandes"). Keine Ahnung, ob Nds. das auch hat.

: Habe doch richtig verstanden: Sie mögen den Baum auf Nachbar's Grundstück - oder will Ihr Nachbar Ihrem Baum an den Kragen?

: : Außer im Nachbarschaftsgesezt f. Nds, gibt es weitere Informationen über z. B. alten Baumbestand auf der Grundstücksgrenze? Welche Möglichkeiten hat man, um das Abholzen von Bäumen im Grenzbereich durch den neuen Nachbarn zu verhindern? Gibt es evtl. Anträge die man stellen kann oder eine offizielle Stelle mit der man sich in Verbindung setzen kann?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]