Re: Werkvertrag mit der Abtretung des Eigentumsverschaffungsanspruchs und der Rechte aus der Auflassung an den Generalübernehmer


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Abgeschickt von Gast am 15 Dezember, 2008 um 14:19:49:

Antwort auf: Re: Werkvertrag mit der Abtretung des Eigentumsverschaffungsanspruchs und der Rechte aus der Auflassung an den Generalübernehmer von Jutta Glaser am 12 Dezember, 2008 um 10:04:46:

Das kann ich nicht nachvollziehen. Auch ein Generalübernehmervertrag unterliegt selbstverständlich der MaBV, wenn das Eigentum am Grundstück erst nach der Bauerrichtung verschafft werden soll. Sofern die Regelungen der MaBV nicht eigehalten werden sollen, kann ich von einem Vertragsschluss nur abraten. Sie zahlen so den gesamten "Kaufpreis", bevor Sie irgendeine Gegenleistung erhalten. Schlimmstenfalls können Sie so den gesamten Kaufpreis verlieren. Falls Sie das Grundstück unbedingt erwerben wollen, sollten Sie sich dringend juristisch beraten lassen. (Und zwar nicht in einem Forum)

: Leider handelt es sich NICHT um ein Bauträgervertrag, sondern um ein Generalübernehmervertrag! Und er unterliegt nicht der MaBV.





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