Re: Überfahrtsrecht


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Abgeschickt von Martina am 17 Dezember, 2008 um 15:35:47

Antwort auf: Re: Überfahrtsrecht von Martina am 24 November, 2008 um 16:14:47:

: : : Wir haben beim Nachbarn ein Überfahrtsrecht zu unseren beiden Garagen (die hinter seinem Grundstück gebaut sind) eingetragen !

: : : Ohne vorherige Absprache bzw. Information wurde die Zufahrt nun durch eine Firma "renoviert" und erneuert und nun sollen wir uns an den Kosten beteiligen.

: : : Können wir diese anteilige Kostenübernahme ablehnen oder sind wir prinzipiell dazu verpflichtet ?

: : : (PS: Ein Teil der "Reparatur" war für den Nachbarn unvermeidlich/notwendig, da neue Leitungen zu seinem Haus verlegt werden mußten - aus diesem Grund hat er dann die komplette Zufahrt neu machen lassen / betroffen von der Neuverlegung waren ungefähr nur 2/3 der Zufahrt.)

:
: : ... mal nachlesen ...
: : Was ist denn vereinbart? Welche Bedingungen sind an das Überfahrtsrecht geknüpft? Ist das privatrechtlich irgendwo geregelt oder gibt es Hinweise zum Beispiel im Grundbuch oder handelt es sich um eine öffentlich-rechltlich eingetragene Baulast? Oder mal den Nachbarn fragen, auf welcher vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage er denn die Kosten geltend machen möchte.

:
: Das Überfahrtsrecht ist im Grundbuch eingetragen ! Überfahrt gilt für die Doppelgarage und darf nicht für evtl Bauvorhaben im Garten genutzt werden !




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