Re: Ausgleichsfläche ändern


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Abgeschickt von vnvnative am 18 Dezember, 2008 um 14:53:59:

Antwort auf: Ausgleichsfläche ändern von InFarmer am 18 Dezember, 2008 um 10:34:00:

Beantragen kann man das, und soweit die geänderten Flächen in gleicher Weise geeignet sind etc. sollte das auch kein problem werden. Fragt sich nur, ob das zwingend /gebührenpflichtig) über eine veränderte Ausführung zur Baugenehmigung erfolgen muss. oder ob es auch über eine Vereinbarung mit der für die Ausgleichsflächen zuständigen Stelle geht.
=> Fragen kostet nix, die Bauaufsichtsbehörde wird dem Bauherrn da weiterhelfen können.
Was der Bauherr nicht machen sollte: Die vorgesehenen Ausgleichsflächen ohne vorherige Abstimmung nicht realisieren bzw. an anderer Stelle unterbringen.
: Hallo, ich schildere mal folgenden Fall.

: Bauherr will Außerhalb bauen und hat eine Baugenehmigung. Der Bauherr muss auf seinem Land Ausgleichsflächen schaffen. Diese sollen aber nach dem willen des Bauherrn jetzt woanders hin, wo sie wirkungsvoller zur Geltung kommen.

: Frage: Kann man Änderungen bezüglich der Ausgleichsflächen nach erhalt der Baugenehmigung beantragen? Oder ist es zu spät, am Bau selber kann man ja auch Änderungen beantragen wenn man es möchte!?

: Gruß InFarmer




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