Re: Geschossfläche überschreiten


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Abgeschickt von pauline am 21 Dezember, 2008 um 15:06:48

Antwort auf: Re: Geschossfläche überschreiten von Rudolph RNR am 19 Dezember, 2008 um 12:24:24:

: Die Geschossberechnung hängt vom Bundesland ab, das Sie nicht angeben. Ob Ihr Angaben dort stimmen, kann man so nicht nachvollziehen.

: Jedenfalls kann man mit den genannte Argumenten versuchen, eine Befreiung von den entsprechenden Festsetzungen zu bekommen, da diese Regelungen im Wesentlichen dazu dienen, die Beanspruchung der Infrastruktur (Bewohnerzahlen, Kanal, Verkehr) zu reglementieren und diese Belange von Ihrer Veränderung nicht betroffen sind. (§ 31 BauGB => "städtebaulich vertretbar").
: Ist sicher nicht zwingend, aber einen Versuch wert.

Außerdem könnte man prüfen ob ein WDVS diese Grenzen leichter überschreiten kann.
Das ist sowieso sinnvoller als alles mit Steinen zu dämmen.
Es sei denn die schweren Steine wären für den Schallschutz notwendig

pauline




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