Re: Anwendung VEP im Aussenbereich


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Abgeschickt von Erich Bauer am 21 Dezember, 2008 um 16:09:03

Antwort auf: Re: Anwendung VEP im Aussenbereich von Schorsch am 21 Dezember, 2008 um 12:46:53:

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan bedarf nicht der "Zustimmung" der Baugenehmigungsbehörde. Wenn der vorhabenbezogene Bebauungsplan von der Gemeinde erst einmal in Kraft gesetzt ist, hat ihn die Baugenehmigungsbehörde anzuwenden. Einen Bauantrag, der den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht, kann sie nicht ablehen.



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