Bebauungsplan contra Lebensqualität


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Abgeschickt von Friedrich Bauer am 23 Dezember, 2008 um 15:37:55:

Folgendes Problem: Ich besitze ein Grundstück m. Haus, für das ein Bebauungsplan gilt, der mir eine Einfriedung (Maschendrahtzaun, Höhe max. 120 cm) vorschreibt. Mein Nachbar, (kein Bebaungsplan) hat im Abstand von ca. 1,20 m zu dieser Einfriedung eine Garage stehen (wurde so nie genehmigt). Den Raum dazwischen "nutzt" er als Abstellfläche für alles mögliche Gerümpel, Fässer, Türen, Kübel, Gerüstteile... und darauf habe ich von meinem Wohnzimmer und Terrasse vollen Einblick. Folglich bringe ich einen Sichtschutz an, Höhe und Länge ca. die der Garage. Folge: Sowohl Gemeinde als auch Landratsamt haben sich bei mir gemeldet, weil sich mein Nachbar (!!!) darüber beschwert hat, dass ich den Bebauungsplan nicht eingehalten habe. Krass, oder?
Frage 1: Nun habe ich gehört, dass ich an und in Höhe einer "Grenzwand" gewisse Freiheiten habe, ich könnte z. B. eine Mauer davor setztn, oder eben einen Sichtschutz in der Höhe... Kann mir jemand Auskunft geben?
Frage 2: Wenn Grundstücke mit Bebauungsplan auf Grundstücke ohne Bebaungsplan stoßen, gibt es da irgendwelche Regelungen? Ich muss z. B. 5 Meter von der Grenze wegbleiben, an die mein Nachbar einen Grenzbau setzen darf, ist das o.K.?
Frage 3: Hat mein Nachbar überhaupt Anspruch, dass ich den Bebauungsplan in Bezug auf die Einfriedung einhalte, wenn ich max. 2 Meter Höhe einhalte?
Frage 4: Muss ich mir Sorgen machen?



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