Re: Überschreitung der Genehmigungsfrist gemäß LBO um 17 Tage


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 29 Dezember, 2008 um 15:06:10:

Antwort auf: Überschreitung der Genehmigungsfrist gemäß LBO um 17 Tage von Michael Kleiß am 29 Dezember, 2008 um 12:06:30:

hallo michael,
in welchem bundesland leben sie, wo stehen welche bearbeitungsfristen?
die genehmigungsgebühren richten sich im regelfall nach den baukosten(landesrichtwerte).....
im übrigen könnten die behörden genügend gründe anführen , eine "zu langsame bearbeitung" zu rechtfertigen.....wie zusätzliche beteiligte behörden, ämter....etc...
bitte denken sie daran, dort arbeiten auch menschen....und ein freundliches wort bringt mehr ein als eine beschwerde.
mfg
bodo hermann




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