Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 29 Dezember, 2008 um 15:06:10:
Antwort auf: Überschreitung der Genehmigungsfrist gemäß LBO um 17 Tage von Michael Kleiß am 29 Dezember, 2008 um 12:06:30:
hallo michael,
in welchem bundesland leben sie, wo stehen welche bearbeitungsfristen?
die genehmigungsgebühren richten sich im regelfall nach den baukosten(landesrichtwerte).....
im übrigen könnten die behörden genügend gründe anführen , eine "zu langsame bearbeitung" zu rechtfertigen.....wie zusätzliche beteiligte behörden, ämter....etc...
bitte denken sie daran, dort arbeiten auch menschen....und ein freundliches wort bringt mehr ein als eine beschwerde.
mfg
bodo hermann