Re: Überschreitung der Genehmigungsfrist gemäß LBO um 17 Tage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 Dezember, 2008 um 11:00:27

Antwort auf: Überschreitung der Genehmigungsfrist gemäß LBO um 17 Tage von Michael Kleiß am 29 Dezember, 2008 um 12:06:30:

: Welche Konsequenzen hat es denn für eine Baubehörde, wenn sie die in der Landesbauordnung vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen um mehrerer Wochen überschreitet? Kann es für den Bauherren positive Konsequenzen auf die Genehmigungsgebühren haben?

: Danke im Voraus


Welche "positiven Konsequenzen" erhoffen Sie sich denn? Und was soll bei 17 Tagen heraus kommen?

Bevor sich der Bauherr hier im Vorteil wähnt, sollte er sicher sein, dass nicht in seinem Umfeld die Ursachen für eine verlängerte Bearbeitung liegt, wie z. B. fehlende Angaben in den Plänen oder überhaupt fehlende Bauvorlagen. Die Erfahrung zeigt, dass die Ursachen häufiger beim Bauherren oder dessen Umfeld liegen.



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