Re: Überschreitung der Genehmigungsfrist gemäß LBO um 17 Tage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von 63er ohne Milch am 02 Januar, 2009 um 14:39:02:

Antwort auf: Re: Überschreitung der Genehmigungsfrist gemäß LBO um 17 Tage von Dirk Baumeister am 30 Dezember, 2008 um 11:00:27:

: Bevor sich der Bauherr hier im Vorteil wähnt, sollte er sicher sein, dass nicht in seinem Umfeld die Ursachen für eine verlängerte Bearbeitung liegen, wie z. B. fehlende Angaben in den Plänen oder überhaupt fehlende Bauvorlagen.

...was nach Auskunft von Baurechtlern bei ungefähr 99,9% der Anträge der Fall ist. Und selbst wenn tatsächlich die Behörde zwischendurch bei Schritt A zu langsam war, findet sie im Streifall immer noch fehlende Unterlagen für Punkt C, D oder Z, die einen etwaigen Amspruch des Bauherrn scheitern lassen.
An *dieser* Front lohnt sich der Einsatz nicht.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]