Vor und nach 2008


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Abgeschickt von Stefanie am 04 Januar, 2009 um 10:53:43:

Uns würde folgendes interressieren: Mit 2008 gingen ja entscheidende Änderungen in Bezug auf Grenzbau einher. Wie sieht es nun aus (Bayern, ohne B-Plan) wenn vor 2008 ein Grenzbau erstellt wurde (6x6m an Grenze, also 12 m Grenzbaulänge, Nutzfläche 30 qm) und ein weiterer Grenzbau, jetzt nach 2008, erstellt werden soll. Welches Baurecht ist einzuhalten, das vor 2008 oder das ab 2008? Ursprünglich hätten wir noch 20 qm NF (5x5m Grenzbaulänge) zur Verfügung gehabt, laut neuem Recht nur noch 3m Grenzbaulänge. Das ändert einiges. Bitte um sachkundige Meinungen, Danke.



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