Re: Grundstücksteuer


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Abgeschickt von Knaute S. am 06 Januar, 2009 um 20:25:57

Antwort auf: Re: Grundstücksteuer von Bauassessor am 06 Januar, 2009 um 17:06:35:

: Nein, die Steuern können frei verwendet werden. Das ist der Zweck von Steuern, sonst wären es Abgaben oder Gebühren...

: Für die Straßensanierung / -beleuchtung erhebt die Gemeinde ja einen Erschließungsbeitrag von den umittelbar angrenzenden Eigentümern.

........ aha , dann habe ich doch noch etwas dazu gelernt, danke........ soviel zu "Steuern"....
mfG
:
: : : Zitat von http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20070903104742AA3eNrV:

: : : "Grundstücksteuer ist eine Einnahmequelle der Städte und Gemeinden.
: : : Berechnung erfolgt aus dem Einheitswert des Grundstücks, festgestellt vom Finanzamt, (theoretisch basiert der Einheitswert auf die geschätzten Miteinnahmen, die man für das Grundstück erzielen könnte, wenn man es vermieten würde. Nicht auf den Mieteinnahmen, die bei tatsächlicher Vermietung erzielt werden ).
: : : Dieser Wert wird mit dem Hebesatz multipliziert, den die Gemeinde festsetzt.
: : : Im Grunde also eine Gemeindesteuer, die auf theoretische Miteinkünfte erhoben wird.
: : : Deswegen Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft, sollen nicht so sehr belastet werden. Grundsteuer B für alle anderen private oder gewerbliche Grundstücke."

: : :
: : : Ich meine mich zu erinnern, dass einer der Hintergründe ist, einen "Anreiz" zu schaffen, um ein Grundstück auch wirklich zu nutzen und nicht einfach liegen zu lassen. Durch eine Nutzung erhält man in der Regel Einnahmen, aus denen dann die Steuern begleichen kann, entweder durch vermieten / verpachten, durch direkte Nutzung mit entsprechenden Einnahmen (gewerbliche Nutzungen) oder durch Einsparung von Mietkosten durch Eigennutzung. Dieser negative Anreiz soll der Spekulation entgegenwirken. Wenn man Grundstücke nämlich einfach liegenlässt, reduziert man das verfügbare Flächenangebot und erhöht somit den Grundstückspreis. Dadurch wird es interessant, finanziell Grundstücke nicht zu nutzen - das ist aber nicht politisch beabsichtigt, um kostengünstige Nutzungen zu ermöglichen. Ich meine zumindest, dass ich das mal so in etwa in einer Vorlesung gehört habe.

: : : Mit einer Grundstückssteuer wird somit kein direkter staatlicher Zweck, sondern vielmehr eine politische Absicht verfolgt.

: : : Nochmals: Ist eine dunkle Erinnerung. Ob es andere Gründe für eine Grundstückssteuer gibt, weiß ich nicht.

: : Die theoretischen Hintergründe waren mir schon klar. Mir ging es eher um den Einsatz der Mittel.

: : ......also kann die Gemeinde oder das jeweilige Amt vermutlich das Geld so einsetzten, wie und wo sie möchte??? oder sollte es beispielsweise:
: : den Anliegern für Straßensanierung oder Straßenbeleuchtung zu Gute kommen???.. der Kreis sollte sich doch wohlmöglich wieder schließen...?!?
: : mfG





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