Re: Abstandsflächenbaulasteintragung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Januar, 2009 um 20:03:19

Antwort auf: Abstandsflächenbaulasteintragung von Weber am 07 Januar, 2009 um 19:20:15:

: Hallo zusammen,

: ich habe mal eine grundsätzliche Frage: Was ist eigentlich unter einer Abstandsflächenbaulasteintragung zu verstehen?

: Hoffe, das weiß jemand.

: Viele Grüße

: Michael


... ,dass auf einem fremden Grundstück eine Fläche eingetragen wird, die zur Sicherung der Abstandfläche eines Gebäudes auf dem Fremdgrundstück dient und weder zur Bebauung noch zum Nachweis einer anderen Abstandfläche auf dem belasteten Grundstück herangezogen werden darf.

Wenn die Fläche innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt ist das eine Einschränkung der Nutzbarkeit des belasteten Grundstücks.




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