Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Januar, 2009 um 19:43:21
Antwort auf: Traufenhöhe überschritten, was tun? von thomas iburg am 10 Januar, 2009 um 13:49:00:
: Hallo,
: Unserer Bauträger hat Übersehen das im Bebauungsplan für unsere Grundstück eine gewisse Traufenhöhe vorgeschrieben ist.
: Diese wurde um ca. 1m Überschritten.
: Unsere Haus soll 2 geschossig werden, wobei das Obergeschoss kein Vollgeschoss ist. (Toskaner Stil)
: unten ca.100m², oben ca. 50m² bebaute Fläche.
: Der Rohbau mit Dachkonstrucktion steht.
: Nun hat das Bauamt Baustopp verordnet.
: Was kann ich tun, welche Rechte habe ich.
: kennt jemand Musterverfahren.
: Bin Dankbar für jeden Tipp.
... wie ist denn genehmigt worden? Freistellungsverfahren? Welches Bundesland?