Re: Pergola


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Abgeschickt von K.D. am 12 Januar, 2009 um 08:41:26

Antwort auf: Pergola von Andre am 07 Januar, 2009 um 14:17:33:

: Hallo,
: ich wohne in Niedersachsen und habe eine Frage zu einer Pergola. Wenn eine Pergola auf der Grenze gebaut wird, zählt diese dann zur Grenzbebauung oder nicht. Laut NBauO ist eine Pergola genehmigungsfrei. Hat damit jemand Erfahrung mit gemacht auch in Hinblick darauf, das 9 m auf der Grenze schon verbaut sind. Diesen Fall habe ich nur gehört, also kein existierender Einzelfall... :o)
: Danke im voraus.


Antwort:
Zum Begriff:
Eine Pergola ist ein nach oben offener Laubengang, der zum Beranken mit Pflanzen dient. VGH Bayern 29.11.1977 - Nr. 223 I 74 (BRS 32, Nr. 102), so auch: OVG Nordrhein-Westfalen 30.11.1992 - 7 B 4620/92. Ob es sich bei einem Holzgerüst um eine Pergola handelt, richtet sich danach, ob es die Funktion als Rankhilfe im Rahmen der Gartengestaltung wahrnehmen kann. Diese Funktion wird durch das äußere Erscheinungsbild und den Standort der baulichen Anlage maßgeblich beeinflusst.

Ist es wirklich eine Pergola, gehen von dieser keine Wirkungen wie von einem Gebäude aus; also keine Abstandflächen. ABER der nicht existierende Bauherr sollte sich vor Tricksereien aller Art also spätere Überdachung (auch mit durchsichtigem Material oder Sonnensegel, das permanent gespannt ist), keine oder nur geringe Bepflanzung, Einbau von Zaunfeldern über die zulässige Höhe usw. hüten.



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