Re: Treppe hinter Tür Hess. Baurecht §30


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Abgeschickt von vnvnative am 13 Januar, 2009 um 18:33:35:

Antwort auf: Re: Treppe hinter Tür Hess. Baurecht §30 von Lolo am 09 Januar, 2009 um 13:01:52:

Nach der BauO NRW würde eine solche Fläche ausreichen (§ 36 Abs. 10, Treppenabsatz, "der mindestens so tief sein soll, wie die Tür breit ist").
Die Handhabe wird damit vermutlich dünner - wenn schon mal ein Landesgesetzgeber eine solche Bemessung für ausreichend hält.
Die Hess. Regelung entspricht im Übrigen offenbar der Musterbauordnung (§ 34 Abs. 7 MBO).


: Ein Treppenabsatz der nur unwesentlich tiefer ist als die Tür breit ist (sprich der nur den Platz frei lässt die der Türflügel überstreicht wenn er geöffnet wird) lässt z. B. Personen die vor der geschlossenen Tür stehen nur sehr wenig Platz zun Ausweichen wenn die Tür unvermittelt geöffnet wird.
: Dieses Problem sehe ich bei einer Tür und suche nach einer Handhabe. So nach dem Motto: 'Sie haben die Tiefe nach &XY nicht eingehalten, also sorgen Sie für ein Fenster in der Tür damit das (oben genannte) Problem entschärft wird.'

:
: : Kenne den Paragraphen nicht, aber die Tür muss ja mindestens vollständig geöffnet werden können (ohne "Klemmen"), damit im Brandfall der Fluchtweg gewährleistet ist.

: :
: : : Das Hess. Baurecht sagt in $30 Abs.6: Eine Treppe darf nicht unmittelbar hinter einer Tür beginnen, die in Richtung der Treppe aufschlägt; zwischen Treppe und Tür ist ein ausreichend tiefer Treppenabsatz anzuordnen.

: : : Meine Frage: Was ist ein ausreichend tiefer Treppenabsatz? Gibt es irgendwo sogar schon entsprechende Urteile?

: : : Das Baurecht anderer Bundesländer gibt meines wissens präzise Mindestmaße an.




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