Balkongeländer in Gebäudeklasse 1 und 2 (Bayern)


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von A. Schmid am 14 Januar, 2009 um 23:23:17:

Lt. BayBO 2008, Art. 36, Abs. 3 (2) gelten die Anforderungen an Umwehrungen nicht für die Gebäudeklasse 1 und 2. Wer ist verantwortlich, wenn es zu einem Umfall mangels Geländer oder bei Abweichung von den Verschriften für die restlichen Bauklassen kommt? Der Architekt, Bauleiter, Unternehmer oder Bauherr? Muss der Architekt bei der Werkplanung oder Bauleitung trotzdem Regelungen berücksichtigen? Wenn ja ist er dazu verpflichtet oder ist es freiwillig und bleibt es seinem Verantworungsbewustsein überlassen?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]