Abgeschickt von Neu_eigentümer am 15 Januar, 2009 um 20:57:41
Hallo,
wohne in Brandenburg, meine Gararage ist deutlich ca. 60m² groß diese steht genau auf der Grundstücksgrenze, nun möchte ich diese vergrößern - brauche ich eine Bauanzeige oder gar eine Bauantrag ? Laut BbgBO §54 Genhmigungsfreie Vorhaben ( oberirdische Garagen mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 150 m2 ) wohl nicht. Mein Nachbar hätte nix dagegen - muss ich mehr machen als mich schriftlich mit meinem Nachbar zu einigen ?