Re: Ermittlung der GFZ / Bebauungsplan von 1961


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Januar, 2009 um 21:01:40

Antwort auf: Ermittlung der GFZ / Bebauungsplan von 1961 von Doris am 17 Januar, 2009 um 12:20:18:

: Wie bzw. auf welcher Gesetzesgrundlage erfolgt die Ermittlung der GFZ (Geschossflächenzahl) für ein Bauvorhaben, dem ein einfacher Bebauungsplan aus dem Jahre 1960 zu Grunde liegt, insbesondere für die etwaige Anrechnung von Aufenthaltsräumen in nicht Vollgeschossen? Vielen Dank für eine Antwort.

... nach der jeweils geltenden BauNVO zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Bebauungsplanes sofern dieser Aussagen dazu enthält.

Bei einem "einfachen Bebauungsplan" dürfte gerade zur GFZ keine Aussage gemacht worden sein, sodass sich alles über die Festsetzungen des B-Planes hinaus nach §34 BauGB bemisst und da ist nur Art und Maß der baulichen Nutzung relevant und nicht die GFZ.




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