Re: Erbpacht-Bebaungsplanänderung


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Abgeschickt von vnvnative am 19 Januar, 2009 um 13:59:07:

Antwort auf: Erbpacht-Bebaungsplanänderung von Jan am 15 Januar, 2009 um 19:12:32:

Der reine Eigentümerwechsel bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen ändert in der beschriebenen Konstellation üblicherweise nichts an der planungsrechtlichen Beurteilung: Solange die Nutzung in planungsrechtlicher Hinsicht dieselbe bleibt, genießt sie auch weiterhin Bestandsschutz.
Probleme entstehen evtl., wenn die Nutzung illegal war - das ist sie aber nach Ihrer Beschreibung ja gerade nicht (wobei ich da bei genauerer Betrachtung von Baugenehmigung und Realität sehr oft etwas anderes, also illegales, sehe).

Sie sollten auch bedenken, dass die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen davon unabhängig sind - in der beschriebenen Konstellation dürfte es mit der Zeit für den Betrieb ungeachtet des Bestandsschutzes immer enger werden, hier ist, v.a. bei Nachbarbeschwerden von den Zugezogenen, mit nachträglichen Anordnungen nach dem BImSchG zu rechnen.




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