Re: Sichtschutz im Mehrfamilienhaus


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Abgeschickt von Bolanger am 19 Januar, 2009 um 14:43:27:

Antwort auf: Sichtschutz im Mehrfamilienhaus von M. Voehringer am 19 Januar, 2009 um 11:57:13:

Hallo,

wenn in einem Bebauungsplan nichts über einen Sichtschutz steht, dann dürfte aus rein baurechtlicher Betrachtung nichts gegen den Erhalt des Sichtschutzes sprechen. Bei einer Eigentumswohnung gibt es jedoch gweisse Regeln, nach denen Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes nur mit Zustimmung der Miteigentümer erfolgen dürfen. Wurde die Errichtung des Sichtschutzes jemals bei einer Eigentümerversammlung beschlossen oder zugesagt?

Ich an Ihrer Stelle würde versuchen, mich gütlich mit dem Nachbarn zu einigen. Ich kann das Bedrüfnis des einen verstehen, auf dem Balkon nicht den Blicken des Nachbarn ausgesetzt zu sein. Und ich kann den Nachbarn verstehen, der nicht im Dunkeln sitzen möchte. Wie wäre es mit einem zusammenfaltbaren Sichtschutz? Den könnte man dann ausfahren, wenn der Balkon genutzt wird und den rest der Zeit einklappen, damit die belichtung nicht behindert wird. So sollte beiden gedient sein.

: In einem Mehrfamilienhaus (Eigentumswohnungen) wohnen Nachbarn direkt nebeneinander. Einer hat eine Terrasse, der zweite einen Balkon, Abstand ca. 2-3 Meter.
: Nach der Besichtigung, aber vor dem Einzug des 2. Eigentümers (Balkonwohnung) wurde ein Holzsichtschutz auf einem bestehenden ca.20 cm. hohen Absatz aufgestellt, diese "Wand" steht jetzt ca. 9 Jahre - bis vor ca. 4 Monaten ungeanstandet. Jetzt soll die Holzwand entfernt werden, denn plötzlich wird zu wenig Licht reklamiert. Was kann getan werden? Gibt es Richtlinien über die Höhe oder den Abstand?
: Danke für jede Info.





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