Abstimmung der Wohnungseigentümer


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Abgeschickt von E. Stampi am 20 Januar, 2009 um 12:33:43

Hallo,
bin etwas durcheinander was das Abstimmen über ein Thema durch die Wohnungseigentümern betrifft.

konkretes Beispiel:

wir (Stampi) sind eigentümer von Wohnung 1 (350/1000) und Wohnung 2 (350/1000). Herr X ist eigentümer von Wohnung 3 (300/1000) in einem Mehrfamilienhaus.

Abzustimmen ist, ob wir (Simou) 2 Garagen auf unseren zum Sondernutzungsrecht gehörenden 2 Stellplätzen bauen dürfen.

2 Stimmen Stampi dafür, 1 Stimmen Herr X dagegen.

was heißt das???
a) heißt das wir dürfen keine Bauen weil nicht alle einer Meinung sind?

b) heißt das, das wir eine Bauen dürfen weil 2:1 ist?

c) wenn gebaut wird, tragen wir dann die alleinigen kosten oder kann das aus den Rücklagen bezahlt werden?

Wir haben sehr viele Meinungsverschiedenheiten mit Herrn X und unser ehemaliger Hausverwalter hat immer gesagt das wir ohne die Zustimmung des Herrn X nichts machen können, aber von anderen Bekannten habe ich mitbekommen das bei denen immer das gemacht wird, was die mehrheit sagt.

könnt ihr mir da klarheit schaffen?

Mit freundlichen Grüßen

E, Stampi



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