Bestellte beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist nicht im Grundbuch eingetragen


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Abgeschickt von Klaus Kasper am 21 Januar, 2009 um 12:09:29

Folgendes Problem:

Eigentümer bewilligt und beantragt mit der Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit das dienende Grundstück mit einer Hauptversorgungsleitung und Hausanschlußleitung zu benutzen, zu belassen ,,,usw. Im Grundbuch wurde nichts eingetragen. Eigentümer des Grundstückes hat nun gewechselt. Der Betreiber der Leitungen soll nun wegen anstehender Umbaumaßnahmen mit Kosten belastet werden. Kann der Betreiber der Leitungen sich auf die beurkundete Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit berufen. Wer hätte die Bestellung der Dienstbarkeit eintragen lassen müssen? Der Betreiber, der Notar oder der damalige Eigentümer? Welche Aussagekraft hat die beglaubigte Bestellung für den Betreiber der Leitungen?



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