Terminzusage Hausfertigstellung


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Abgeschickt von Petra am 22 Januar, 2009 um 07:43:48

Hallo,
mich würde interessieren, welche Rechte man hat, wenn ein Fertighaus nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben werden kann. Angenommen im Kaufvertrag wurde die Übergabe zum 20.2. festgelegt. Der Hausbau beginnt mit dem Keller Ende November und der Rohbau in Holzständerbauweise Anfang Dezember. Ende November kommt ein Kälteeinbruch. Dieser hält an, so daß ein Abdechten des Kellers und damit ein Aufschütten der Baugrube bis zum vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt nicht mehr möglich ist. Dies hat zur Folge, daß die Hausanschlüsse der Stadt nicht gelegt werden können. Außerdem können. Ein Einzug ist damit nicht möglich. Wenn der Käufer jedoch wegen Verkauf des "alten Hauses" auf den Termin angewiesen ist, kann er dann entstehende Kosten, z.B. Hotelübernachtungen bis zum Einzugstermin gegenüber dem Bauträger geltend machen?



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