Re: Nutzungsaenderung Gewerbehalle->Hotelzimmer


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Abgeschickt von Bolanger am 23 Januar, 2009 um 15:22:02:

Antwort auf: Nutzungsaenderung Gewerbehalle->Hotelzimmer von MPRudolph am 23 Januar, 2009 um 15:11:33:

Hallo,

wenn der Bestandsschutz erlischt, dann ist die Umnutzung wie ein Neubau zu werten und es müssen alle Auflagen eines Neubaus erfüllt werden. Das betrifft eben auch die Abstandsflächen.
Wenn Ihr Bekannter nun argumentiert, dass nur geprüft werden müsse, ob durch die Änderung eine Verschlechterung für den Nachbarn zu erwarten ist, dann kann ich diese Prüfung jetzt hier durchführen. Es entsteht ein zusätzliches Besucheraufkommen, welches negative Auswirkungen auf die nähere Umgebung haben wird. Ferner ist die Errichtung von Ferienwohnungen gebietsuntypisch und wäre ein Präzedenzfall, der zum weiteren nachteil der näheren Umgebung Nachahmer finden könnte. Daher ist von einer Genehmigung der Umnutzung abzusehen.

Das sollen nun keine bösen, besserwisserischen oder abmunternden Worte sein. Damit möchte ich lediglich meine Meinung untermalen, wie leicht es ist, sinnvoll gegen Ihr Vorhaben zu argumentieren und das es schwer wird, dagegen anzugehen. Versuchen Sie also lieber, sich mit der Stadt gütlich zu einigen, denn in einem ggf. anschließenden Gerichtsverfahren sehe ich es es als sehr schwer an, Ihren Wunsch durchzusetzen.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,

: auf einem Grundstueck (Bayern) befindet sich neben dem Wohnhaus auch eine alte Gewerbehalle (Grenzbebauung, direkt an Grundstuecksgrenze, genehmigt in den 50ern), die zu Ferienwohnungen (quasi Hotelzimmer) ausgebaut werden sollen.
: Also Nutzungsaenderung.
: Das zustaendige Landratsamt ist eher ablehnend (inoffizielle Voranfrage) und argumentiert, dass ja die Abstandsflaechen nicht eingehalten werden und das das Vorhaben deshalb nicht genemigbar sei.
: Ich habe jedoch einen Bekannten (leider in einem nicht zustaendigen Bauamt :-(, der anderes behauptet: Es handele sich um ein Bestandsgebaeude, bei dem das Bauamt nur zu pruefen habe, ob sich eine _Verschlechterung_ fuer den Nachbarn ergebe, ansonsten sei so ein Vorhaben, solange sich an der bebauten Flaeche nichts aendere und die Feuervorschriften eingehalten werden koennen, durchaus zu genehmigen.

: Was trifft den jetzt zu ?
: Was kann man tun, wenn das Bauamt unwillig bleibt ?

: VG
: Martin




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