Abgeschickt von Holger SAuer am 03 Oktober, 2004 um 22:52:05:
Antwort auf: Wochenendhaus von Sondermann am 30 September, 2004 um 15:37:52:
: Verjärhung bei Schwartzbauten im Außenbereich?
Die können noch nach 30 Jahren eine Abrißverfügung bekommen.
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Text: : : Verjärhung bei Schwartzbauten im Außenbereich? : Die können noch nach 30 Jahren eine Abrißverfügung bekommen.
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