Vorauszahlung Straßenbau


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Abgeschickt von Peter am 29 Januar, 2009 um 11:48:45

Guten Tag,
unsere Gemeinde hat bei meinem Hausbau im Jahre 2002 eine Vorauszahlung auf die Straßenausbaukosten verlagt. Bisher ist aber nur eine Baustraße angelegt worden. Ab wann habe ich einen Anspruch auf den endgültigen Ausbau und ab wann muß die Gemeinde anteilige Vorauszahlungen zurückzahlen oder verzinsen?
Mit freundlichen Grüßen
Peter




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