Zuständigkeit Geländer


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Abgeschickt von Liv am 29 Januar, 2009 um 16:15:46

Hallo zusammen,

Bundesland: Baden-Württemberg, Errichtung einer DHH
Wer trägt die Kosten eines Geländers bzw. der Absturzsicherung?

An der gemeinsamen Grundstücksgrenze hat der DHH Nachbar A das bestehende Gelände abgetragen und eine Stützmauer errichtet.

Nun die Frage, wer trägt die Kosten des Geländers bzw der Absturzsicherung? Nachbar A der das Gelände abgtetragen hat, oder Nachbar B der abstürzen könnte. Toll wäre auch die Gesetze bzw. Verordnungen zu kennen.

Vielen Dank, schon mal für eure Antworten.




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