Abgeschickt von Thomas am 29 Januar, 2009 um 16:43:56
Hallo,
eine kurze Frage,
wie ist nach neuem Recht in Bayern(seit 1.1.2008) die Zulässigkeit einer Wohnung im Keller geregelt? Die Anforderungen an Aufenthaltsräume im Keller sind ja weicher geworden?
Danke!