Abgeschickt von Alex am 04 Oktober, 2004 um 10:39:11
In meinem Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung ist eine Bezugsfertigkeit zum 30.09.2004 zugesichert. Diese Fertigstellung verzögert sich nun bis voraussichtlich 15.12.2004. Kann ich vom Bauträger Entschädigung für zusätzlich Mitkosten verlangen??