Re: St�rendes/nicht st�rendes Gewerbe nach BauNvo


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Abgeschickt von Bauassessor am 02 Februar, 2009 um 09:26:26:

Antwort auf: St�rendes/nicht st�rendes Gewerbe nach BauNvo von Charlotte am 01 Februar, 2009 um 09:55:20:

Hallo,

in NRW gibt es den Abstandserlass, der störende Gewerbebetriebe nach unterschiedlichen "Störklassen" definiert. Der Erlass wird auch in vielen anderen Ländern als Orientierungshilfe angewandt.
Alle Betriebsformen, die da nicht drin stehen, sind schon mal per se nicht störend. Sofern mal einen entsprechenden(schalltechnischen) Nachweis erbringen kann, gilt ein Betrieb auch als nicht-störend.

Den Abstandserlass gibt es garantiert kostenfrei im Internet zum Nachlesen. Ansonsten direkt das zuständige Bauamt fragen.


: Hallo liebe Foraner,

: nachdem ich hier schon so sachkundige Infos zu meiner anderen Frage bekam, h�tte ich noch eine weitere, allgemeine Frage an die Spezialisten hier:

: In der BauNov wird sind ja je nach Gebietsart "Gewerbebetriebe" zugelassen. Die Beschreibung ist aber recht pauschal "st�rendes/nicht st�rendes Gewerbe".

: Gibt es irgendwo eine genauere Definition oder Einteilung, welches Gewerbe nach A r t des Gewerbes (nicht) st�rend ist? Also z.B. Metallbau oder Baubetrieb, Lager, Fernsehreparatur usw.???

: Vielen Dank schonmal und einen lieben Gru� von Charlotte





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