Re: Bordell in einem Gewerbegebiet


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Abgeschickt von Bauassessor am 02 Februar, 2009 um 09:28:48:

Antwort auf: Re: Bordell in einem Gewerbegebiet von Dirk Baumeister am 01 Februar, 2009 um 09:26:00:

Wenn direkt angrenzend eine Wohnbebauung kommt, kann das sehrt wohl ein Grund sein, der einer Vergrößerung widerspricht. Die Schutzansprüche dieser Wohnnutzung müssen gewährleistet werden.

Dass eine Wohnnutzung so nah an einem Gewerbegebiet st, ist zwar problematisch - aber da ist das Kind wohl schon länger in den Brunnen gefallen.

: : Auch wenn es etwas außergewöhnlich ist, aber ich habe folgendes Problem:

: : Mein Spetzl möchte sein bestehendes Bordell das in einem Gewerbegebiet betrieben wird, vergrössern. Genauer gesagt, er möchte noch "dranbauen und die Nutzfläche um ca. 120 qm erweitern. Leider macht die zuständige Baubehörde ihm immer wieder Probleme. Es wäre auch so, dass es damit zu erhöhten Lärmbelästigungen durch ab- und anfahrenden Fahrzeugen käme. Ich kann das nicht nachvollziehen, deshalb liegt das ganze ja in einem Gewerbegebiet, zwar am Rand aber ist noch als Gewerbegebiet ausgewiesen. Unmittelbar dahinter beginnt zwar schon eine Wohnbebauung, aber das dürfte ja doch nicht ausschlaggebend sein meiner Meinung nach.

: : Wer hat Argumente, wie ich bzw. mein Spezl gegen die Baubehörde losgehen kann.

: : Merci!


: Wie wär's denn mit Antrag (Bauvoranfrage) stellen und gegen die potentielle Ablehnung klagen?

: Vorher macht es natürlich Sinn, sich über die genauen Ausweisungen im B-Plan und die gesamte baurechtliche Situation zu informieren und beraten zu lassen, denn vielleicht sind dort ja Abstufungen der Nutzbarkeit, Lärmimmissionen o. ä. in Richtung der Wohnbebauung vorgenommen worden.





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