balkone ohne baugenehmigung


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Abgeschickt von cicek sabiha am 07 Februar, 2009 um 00:20:05

hallo zusammen,

was wird passieren, wenn man balkone ohne baugenehmigung baut ,bei einen gfz von 1. nach der bayr. bauordn.?
die nachbarn wären aber damit einverstanden.
muß man die dann abreißen?
gibt es eine schadensablösesumme?
oder gibt es ein streitverfahren?
eine vorsichtige anfrage bei der baubehörde gab folgende auskunft<.
man würde sehr wahrscheinlich,keine baugenehmigung erteilen, mit der begründung, das man das kleine gundstück voll ausenutzt hätte.
man muß bedenken, das die balkone im zuge einer
wärmedämmsamierung errichtet werden sollten.
bitte um jeden hinweis!!!!
Danke



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