Re: Betriebswohnung -Umnutzung genehmigungspflichtig in WB?


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Abgeschickt von Charlotte am 08 Februar, 2009 um 10:41:05

Antwort auf: Re: Betriebswohnung -Umnutzung genehmigungspflichtig in WB? von Bauassessor am 07 Februar, 2009 um 23:26:04:

Hallo Bauassessor,

vielen Dank mal wieder für diese informative Antwort!

Vielleicht kannst Du mir noch weiterhelfen bei der Frage: wie ist eine Betriebswohnung eigentlich definiert? Muss sie im Genehmigungsbescheid des Bauamtes irgendwie gekennzeichnet sein?

Ich frage mich halt, ob bei der im Bauantrag benutzten Begrifflichkeit "Betriebswohnung" automatisch das Bauamt von einer Wohnnutzung nur durch Betriebsangehoerige wie in §§7,8 und 9 der BauNVO beschrieben ausgehen darf. Ob es also ausreicht, wenn dieses Wort benutzt wird, um seitens des Bauamtes rueckwirkend festzulegen, daß die Wohnnutzung nur Betriebsleitern ect. erlaubt ist.

Angenommen sei folgende hypothetische Konstellation:

-im Bauantrag und der Baubeschreibung wird das Vorhaben vom Bauherren als "Betriebserweiterung mit Betriebswohnung" bezeichnet. Weitere textliche Darstellung, z.B. eine Begruendung, weshalb eine Betriebswohnung noetig ist oder daß die Wohnung ausschliesslich betriebsbezogen bewohnt werden wird, gibt es nicht.

-das Bauamt setzt im Genehmigungsbescheid unter "Vorhaben" wieder diesen Ausdruck "Betriebserweiterung mit Betriebswohnung" ein, geht aber ebenfalls weder textlich noch mit irgendwelchen Bedingungen auf diese besondere Nutzungsart ein. Es wird also an keiner Stelle des Genehmigungsverfahren jemals gefordert oder festgelegt, dass ausschließlich Betriebsangehoerige die Wohnung nutzen duerfen.

Meiner laienhaften Ansicht nach -bitte korrigiert mich!- ist durch den Genehmigungsbescheid in keiner Weise eine freie Wohnnutzung ausgeschlossen bzw. eine rein betriebsbezogene Wohnnutzung vorgeschrieben worden. Daher sehe ich auch keine genehmigungspflichtige Nutzungsaenderung fuer die Nutzung durch Nicht-Betriebsangehoerige und halte den Vorwurf des Bauordnungsamtes, hier wuerde formell illegal gewohnt fuer ungerechtfertigt.

Ich wuerde aber gerne wissen, wie eigentlich ein Genehmigungsbescheid fuer eine echte Betriebsleiterwohnung in der Praxis aussieht. Steht da auch nur unter Vorhaben "Betriebsleiterwohnung" oder ist auch textlich bzw. in Form von Bedingungen festgelegt, dass eine Wohnnutzung ausschliesslich durch Betriebsangehoerige zulaessig ist?

Vielen Dank fuer Deine (Eure) Muehe!!!

Charlotte




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