Nutzungsänderung landw. Betrieb in Kleinbetrieb für Metallverarbeitung-Schwerpunkt: Kunstschlosserarbeiten


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Abgeschickt von Diane am 09 Februar, 2009 um 19:16:57

Hallo! Für o.g. Bauvorhaben wurde uns eine Baugenehmigung erteilt - als nicht wesentlich störender Handwerksbetrieb (2 Mitarbeiter)mit Ausstellungsfläche und Hofladen für Dekoartikel in einem MI- Gebiet mit angrenzendem WA-Gebiet. Natürlich mit entsprechenden Auflagen wg. Immissionsschutz, Brandschutz etc.
Nun versuchen Nachbarn aus dem MI sowie WA-Gebieten, diesen Betrieb aufgrund von Vermutungen wg. evtl. Lärm in der Zukunft zu untersagen.
Hat jemand Erfahrung mit der genauen Definition von nicht wesentlich störenden Handwerksbetrieben in einem MI - Gebiet? Freue mich über jeden Hinweis.



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